Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge der Synchrom GmbH (Synchrom) mit ihren Vertragspartnern (VP). Spätestens mit Lieferung der Ware nimmt der VP diese Bedingungen an. Entgegen stehenden Bedingungen der VP wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Preise, Zustandekommen des Vertrags
Angebote und Preise der Synchrom sind freibleibend und unverbindlich. Preise verstehen sich ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarungen in Euro und ausschließlich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherung. Synchrom kann die Geltung der zur Zeit der Lieferung geltenden Preise verlangen, soweit bei Lieferung seit Vertragsschluss mehr als 4 Monate vergangen sind. Leistungsdaten, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte, sind ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Synchrom unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur bei schriftlicher Auftragsbestätigung oder –durchführung durch Synchrom zu Stande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Synchrom Vertragsinhalt.
§ 3 Zahlungen
Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig, soweit nicht ausdrücklich Anderes schriftlich vereinbart ist. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Für Mahnschreiben kann Synchrom pauschal 10,00 EUR berechnen, soweit nicht höhere Kosten nachgewiesen werden. Bei Verschlechterungen der Kreditwürdigkeit des VP, insbesondere Zahlungseinstellungen oder nicht erfolgter Scheckeinlösung, kann Synchrom die gesamte Restschuld unbeschadet der Scheckannahme sofort fällig stellen. Der VP kann nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.